top of page

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1. Allgemeines

Die nachfolgenden AGB gelten für alle Ramona Albrecht Photography (im Folgenden RAP) erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. “Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle von RAP hergestellten Produkte, gleich in welcher technischer Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Wenn nicht anderweitig schriftlich vereinbart, werden die Lichtbilder ausschließlich als Datei zur Verfügung gestellt.

 

2. Urheberrecht

RAP steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. Die von RAP hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anderweitig schriftlich vereinbart wurde. Überträgt RAP Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst über, nach vollständiger Bezahlung des Honorars an RAP. Bei der Verwertung der Lichtbilder verlang RAP, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt RAP zum Schadensersatz. Die Roh-Daten verbleiben bei RAP. Eine Herausgabe der Roh-Daten an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.

 

3. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben. Die Kosten für das Shooting, sowie der Bildbestellung sind nach Erhalt der Bilder per Rechnung ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen. Bei längerfristig vereinbarten Termine (Baby-Shooting, Schwangerschaft-Shooting etc.) bedürfen zur Terminfreihaltung eine Bestätigung, sowie eine vereinbarte Anzahlung. Wenn es zum Nichtzustandekommen des Vertrages durch den Auftraggeber verschuldet, kommt, behalten wir uns vor, Ausfallgebühren von 25% des Preises zu berechnen. Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. RAP bleibt Vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen. Bei Zahlungsverzug, behält sich RAP vor, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz in Rechnung zu stellen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum von RAP.

 

4. Haftung

Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet RAP für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. RAP haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus den verletzungswesentlichen Vertragspflichten, die RAP oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Displays, Layouts oder Daten haftet RAP wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. RAP verwahrt die Daten sorgfältig. RAP ist berechtigt, aber nicht verpflichtet aufbewahrte Daten nach zwei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. RAP haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Die Zusendung und Rücksendung von Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Eine Haftung für RAP wird ebenfalls für den Fall ausgeschlossen, dass durch Einwirkung von außen oder höherer Gewalt vor oder während des vereinbarten Foto-Termins die Aufnahmen nicht stattfinden können, oder währenddessen abgebrochen werden müssen, kann der Foto-Termin aufgrund dessen nicht beendet werden fallen für einen Nachhol-Termin die Fahrtkosten von RAP erneut an. Für Beschädigungen am Eigentum von RAP für die der Auftraggeber verantwortlich ist, trägt der Auftraggeber über dessen Haftpflichtversicherung.

 

5. Leistungen

„Nach der Grundbearbeitung erfolgt die finale Lieferung der nachbearbeiteten Dateien in der Regel über Datenmedium per Post oder Selbstabholung. Das Digitale RAW- sowie unbearbeitetes Film- Material werden nicht herausgegeben. Wird die für die Durchführung des Shooting vorgesehene Zeit aus Gründen, die RAP nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar für RAP, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann RAP auch Schadenersatzansprüche geltend machen.“

 

6.Datenschutz

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. RAP verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages, bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.

 

7. Bildbearbeitung

„Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern von RAP und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von RAP. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Lichtbilder von RAP im Internet ausschließlich unter Nennung RAP zu veröffentlichen. Insbesondere bezieht sich diese Regelung auf Social Networks wie Facebook, private oder öffentliche Foren, etc. Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass sie bei jeder Art von Datenübertragung, bei jeder Wiedergabe auf Bildschirmen, bei allen Arten von Projektionen, insbesondere bei jeder öffentlichen Wiedergabe, erhalten bleibt und RAP als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist. Die Veränderung der Lichtbilder von dritten Personen im Auftrag der Auftraggeber sind ohne Genehmigung von RAP nicht gestattet.“

 

8. Nutzung und Verbreitung

Der Auftraggeber ist berechtigt, die produzierten Lichtbilder ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in veränderter und unveränderter Form für eigene Zwecke zu verwenden (Art. 19 URG) sowie für kommerzielle Zwecke in unveränderter Form als Print oder in digitaler Form in jeglichen Medien zu veröffentlichen. Der Auftraggeber verpflichtet sich jedoch wie unter 7. beschrieben, den Bildautoren zu benennen.

 

9. Lieferzeit und Reklamationen

Hat der Auftraggeber RAP keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach einer Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. RAP behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten. Lieferfristüberschreitung verursacht durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, begründet keinen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag sowie direkten oder indirekten Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Liefervertrages. RAP haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Sämtliche Arbeiten werden von uns mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 8 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich.

 

10. Nutzung der Fotografien

Der Auftraggeber wurde darüber informiert, dass für eine Veröffentlichung der angefertigten Fotoaufnahmen eine Übertragung der Rechte am Bild erforderlich ist und erklären sich hiermit unwiderruflich mit einer uneingeschränkten, zeitlich, örtlich und förmlich unbegrenzten Veröffentlichung auch für Werbezwecke jeder Art, einverstanden. RAP ist alleiniger Urheber. Im Falle von Veröffentlichungen stellen die Auftraggeber keine weiteren Ansprüche, auch nicht gegen Dritte (Verlag, Provider, Webmaster). Beide Vertragsparteien sind berechtigt, die produzierten Fotos ohne zeitliche, örtliche und inhaltliche Einschränkung in veränderter und unveränderter Form auf jeder Art von Speichermedien sowie als Print aufzubewahren. (Art. 24 §1 URG) Der RAP darf die Fotos Personen zeigen, welche vergleichbare Aufnahmen von sich machen lassen wollen. Bzgl. einer Veröffentlichung wird RAP mündlich nach stattgefundenem Shooting noch einmal nach Ihrer Erlaubnis fragen und ggf. schriftlich genehmigen lassen. Für alle Bilder die RAP im Internets publiziert hat, verfügt er über die Einwilligung der abgebildeten Personen. Sollten Sie keine Veröffentlichung Ihrer Bilder wünschen, stellt das natürlich kein Problem dar. Bitte teilen Sie dies RAP mit.

 

11. Gutscheine

Gutscheine sind Gültig ab Kaufdatum und verlieren Ihre Gültigkeit nach Ablauf von drei Jahren. Eine Barauszahlung ist nicht möglich, Wechselgeld kann nicht herausgegeben werden. Bei Verlust eines Gutscheins ist kein Ersatz möglich.

 

12. Salvatorische Klausel

Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

bottom of page